Häufige Fragen von Eltern
Zunächst bedeutet es, dass die Lehrerin Unterstützung und Beratung möchte, weil Ihr Kind Schwierigkeiten hat, dem Unterricht so zu folgen, wie die meisten anderen Schüler. Die Lehrerin möchte Beratung von einer Sonderpädagogischen Lehrkraft, ob sie durch Veränderungen an ihrem Unterricht, dem Kind besser gerecht werden kann, oder ob das Kind aufgrund seiner Entwicklungsverzögerungen und/ oder Lernschwierigkeiten mehr Unterstützung benötigt.
Nein. Der sonderpädagogische Dienst berät und unterstützt zunächst die allgemeine Schule und die Eltern. Er soll die Haltekraft der Grundschulen stärken. Er berät diejenigen, die das Kind unterstützen möchten (Eltern, Lehrkräfte,…) und zeigt Hilfen auf, wie das Kind besser lernen kann.
Wenn der sonderpädagogische Dienst einige Zeit beraten hat und das Kind weiterhin Schwierigkeiten in der Schule zeigt, können Sie als Eltern beschließen, Ihr Kind überprüfen zu lassen. Sie stellen dann gemeinsam mit den beteiligten Lehrkräften einen Antrag auf Überprüfung. Erst dann wird (nach Beauftragung durch das Schulamt) ein Gutachten erstellt. Es folgt eine Überprüfung Ihres Kinders durch Sonderpädagogen mit Hilfe von Intelligenzdiagnostik und Schulleistungstests.
Erst, wenn das Schulamt daraufhin einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot feststellen sollte, wird über den Schulort des Kindes nachgedacht (Inklusion an der Regelschule oder im SBBZ).
Auch hier haben Sie als Eltern viel Mitspracherecht: Sie können inklusive Beschulung für Ihr Kind wünschen oder die interne Beschulung in einem SBBZ. Der Lernort für Ihr Kind wird im Regelfall in Absprache mit Ihnen und dem Schulamt sowie weiteren Beteiligten (ggf. Schulleitungen, Schulträger) beraten und möglichst im Einvernehmen beschlossen.
SBA bekommen Kinder, bei denen mit Hilfe eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt wurde, dass sie im Vergleich zu ihren Altersgenossen anders lernen. Sie haben ein Recht auf andere Angebote. Sie lernen in der Regel in einem anderen Tempo als Kinder in der Grundschule. Neben Lesen, Schreiben und Rechnen werden noch weitere grundlegende Kompetenzen vermittelt. Manche Kinder benötigen aufgrund ihrer Entwicklungsverzögerung eine kleinere Lerngruppe.
In der Regel fördern wir Kinder, bei denen man davon ausgeht, dass sie im Vergleich zu anderen Kindern mehr als ein Jahr in ihrer Entwicklung zurück sind.
Das bedeutet: Bei Ihrem Kind wurde mit Hilfe eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt, dass es ein Recht hat anders zu lernen und beim Lernen zusätzliche Unterstützung bekommen darf.
Nach der Feststellung wird es nach dem Bildungsplan des SBBZs mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet. Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.
Sambuga-Schule / SBBZ intern | Inklusion |
Ihr Kind gehört zur Sambuga-Schule (SBBZ: Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum). | Ihr Kind gehört zur Regelschule und erhält dort ein spezielles Angebot. |
Als Ganztagskind kann es am gemeinsamen Angebot von Waldschule und Sambuga-Schule teilnehmen. | In der Regel geht Ihr Kind gemeinsam mit anderen Kindern, die einen Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot haben und Grundschulkindern in eine Klasse. (Gruppenlösung) |
Kleine Klassen (ca. 9 bis 13 Kinder) | Klassengröße wie in der Regelschule bis zu 28 Kinder |
Unterricht in der Regel von Sonderpädagogen | Unterricht in der Regel von Grundschullehrern und einige Stunden von Sonderpädagogen, die mit den Grundschullehrern zusammen arbeiten. |
Jedes Kind lernt in seinem Tempo bis es Lerninhalte vollkommen verstanden hat. | Jedes Kind lernt in seinem Tempo bis es Lerninhalte vollkommen verstanden hat. |
ILEB- Gespräche 2 Mal im Jahr (ILEB s.u.) | ILEB- Gespräche 2 Mal im Jahr (ILEB s.u.) |
Das entscheiden Sie, als Eltern. Niemand darf und kann Ihnen diese Entscheidung abnehmen. Trotzdem bekommen Sie selbstverständlich Unterstützung und Beratung, falls Sie dies wünschen.
- Lehrkräfte und Eltern erstellen zwei Mal im Jahr gemeinsam ILEB (= individuelle Lernentwicklungsbegleitung):
Hier wird gemeinsam überlegt und besprochen, was das Kind im nächsten halben Jahr lernen soll. Wie wollen wir das (gemeinsam) erreichen? Welche Unterstützungssysteme können wir nutzen oder aufbauen?
- Arbeit an individuellen Plänen – die Kinder einer Klasse arbeiten an unterschiedlichen Zielen
- Aufbau grundlegender Fertigkeiten
- Lernen für das Leben
- Unterricht, in dem die Kinder handelnd lernen
- enge Zusammenarbeit mit den Familien und unterstützenden Systemen
Siehe auch unser > Leitbild
Kann der sonderpädagogische Bildungsanspruch wieder aufgehoben werden oder ist das eine Sackgasse?
Ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot ist ein Recht und keine Pflicht. Daher kann der Anspruch aufgehoben werden.
Beim Förderschwerpunkt wird der Bildungsanspruch immer zeitlich begrenzt. Der Bildungsanspruch wird spätestens im Schuljahr vor Ablauf erneut überprüft. (Meist zum Ende der Grundschulzeit)
Wenn wir sehen, dass Ihr Kind dem Stoff der Grundschule folgen können wird, werden wir Sie und ihr Kind auf diesem Weg unterstützen.
Ihr Kind darf an der Sambuga- Schule in seinem Tempo lernen. Unsere Aufgabe ist es zu schauen mit welchen Voraussetzungen Ihr Kind zu uns an die Schule kommt. Was kann es schon gut? Was lernt es als nächstes? Durch individualisierte und an die Voraussetzungen ihres Kindes optimal angepasste Wochen- und Arbeitspläne hat ihr Kind selbstverständlich die Möglichkeit, alles zu lernen, was ein Kind an einer Grundschule auch lernt. Aber, anders als an einer Grundschule, so schnell wie es dies kann. Das Lerntempo kann von Thema zu Thema und von Fach zu Fach unterschiedlich sein.
Die Aufgabe eins SBBZs ist Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Wir möchten Ihrem Kind durch unsere Förderung mehr Chancen ermöglichen und nicht Chancen verbauen. In Baden- Württemberg gilt: „Kein Abschluss ohne Anschluss“ – Nach einem Abschluss kann bei entsprechenden Leistungen später immer noch der nächst höhere Abschluss gemacht werden. Immer wieder kommt es vor, dass SchülerInnen zurück geschult werden oder sie nach dem Abschluss am SBBZ einen weiteren Bildungsabschluss machen. Hier kommt es auf die individuellen Möglichkeiten des einzelnen Kindes an. Manche Kinder brauchen nur einen Abstand, einen Schonraum oder einen Ruck um wieder besser lernen zu können. Bei diesen wird gemeinsam mit den Eltern zu gegebenen Zeitpunkten über Rückschulungen beraten. Andere Kinder entwickeln sich so deutlich anders als Kinder ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, dass sie weiterhin Unterstützung benötigen. Die Sonderpädagogen/innen bemühen sich immer um eine enge Begleitung und einen sanften Übergang für die Kinder.
In einer Klasse sind häufig zwischen 9 und 13 Kinder. Da die Sambuga-Schule eine sehr kleine Schule ist, werden in der Regel mehrere Klassenstufen gemeinsam unterrichtet. Derzeit haben wir eine Klasse 1-2 und eine Klasse 3-4. Im Vergleich zu einer Grundschule lernen weniger Kinder in einer Klasse. Jedes Kind kann individuell gefördert und begleitet werden und es kann in seinem eigenen Lerntempo lernen.
Nach der vierten Klasse an der Sambuga-Schule wird in der Regel erneut überprüft, ob der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot weiterhin besteht und der Feststellungsbescheid verlängert wird. Die Lehrkräfte schauen sich ihr Kind genau an und besprechen das mit Ihnen. Nach diesem Gespräch gibt es einen pädagogischen Bericht, in dem die Einschätzung der Lehrkräfte sowie Ihr Wunsch festgehalten wird. Dieser Bericht wird an das Staatliche Schulamt Mannheim geschickt. Dort wird entschieden, ob der Anspruch bestehen bleibt oder nicht.
Wird der Feststellungsbescheid nicht verlängert: Ihr Kind besucht die 5. Klasse einer allgemeinen Schule (z.B. Waldschule Walldorf oder Parkring-Schule St. Leon-Rot).
Wird der Feststellungsbescheid verlängert und Ihr Kind benötigt weiterhin ein sonderpädagogisches Bildungsangebot:
Hier entscheiden wieder Sie:
Möchten Sie, dass Ihr Kind weiterhin ein SBBZ Lernen besucht? Das ist dann in unserem Bereich die Pestalozzi-Schule in Sandhausen (pestalozzi-sandhausen.de).
Oder Ihr Kind besucht ein inklusives Bildungsangebot z.B. an der Waldschule oder der Parkringschule. Hier kann es ebenso in seinem Tempo aber in der Regel mit etwas weniger sonderpädagogischer Unterstützung lernen. Es besucht dann eine normale Klasse der allgemeinen Schule.
Selbstverständlich müssen Sie diese Entscheidungen nicht alleine treffen. Die Klassenleitung und die Schulleitung helfen Ihnen hierbei gerne und beraten Sie.