Häufige Fragen zum Sonderpädagogischen Dienst (FAQs)
Zunächst bedeutet es, dass die Lehrerin Unterstützung und Beratung möchte, weil Ihr Kind Schwierigkeiten hat, dem Unterricht so zu folgen, wie die meisten anderen Schüler. Die Lehrerin möchte Beratung von einer Sonderpädagogischen Lehrkraft, ob sie durch Veränderungen an ihrem Unterricht, dem Kind besser gerecht werden kann, oder ob das Kind aufgrund seiner Entwicklungsverzögerungen und/ oder Lernschwierigkeiten mehr Unterstützung benötigt.
Nein. Der sonderpädagogische Dienst berät und unterstützt zunächst die allgemeine Schule und die Eltern. Er soll die Haltekraft der Grundschulen stärken. Er berät diejenigen, die das Kind unterstützen möchten (Eltern, Lehrkräfte,…) und zeigt Hilfen auf, wie das Kind besser lernen kann.
Wenn der sonderpädagogische Dienst einige Zeit beraten hat und das Kind weiterhin Schwierigkeiten in der Schule zeigt, können Sie als Eltern beschließen, Ihr Kind überprüfen zu lassen. Sie stellen dann gemeinsam mit den beteiligten Lehrkräften einen Antrag auf Überprüfung. Erst dann wird (nach Beauftragung durch das Schulamt) ein Gutachten erstellt. Es folgt eine Überprüfung Ihres Kinders durch Sonderpädagogen mit Hilfe von Intelligenzdiagnostik und Schulleistungstests.
Erst, wenn das Schulamt daraufhin einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot feststellen sollte, wird über den Schulort des Kindes nachgedacht (Inklusion an der Regelschule oder im SBBZ).
Auch hier haben Sie als Eltern viel Mitspracherecht: Sie können inklusive Beschulung für Ihr Kind wünschen oder die interne Beschulung in einem SBBZ. Der Lernort für Ihr Kind wird im Regelfall in Absprache mit Ihnen und dem Schulamt sowie weiteren Beteiligten (ggf. Schulleitungen, Schulträger) beraten und möglichst im Einvernehmen beschlossen.