Das bedeutet: Bei Ihrem Kind wurde mit Hilfe eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt, dass es ein Recht hat anders zu lernen und beim Lernen zusätzliche Unterstützung bekommen darf.
Nach der Feststellung wird es nach dem Bildungsplan des SBBZs mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet. Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.
Sambuga-Schule / SBBZ intern | Inklusion |
Ihr Kind gehört zur Sambuga-Schule (SBBZ: Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum). | Ihr Kind gehört zur Regelschule und erhält dort ein spezielles Angebot. |
Als Ganztagskind kann es am gemeinsamen Angebot von Waldschule und Sambuga-Schule teilnehmen. | In der Regel geht Ihr Kind gemeinsam mit anderen Kindern, die einen Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot haben und Grundschulkindern in eine Klasse. (Gruppenlösung) |
Kleine Klassen (ca. 9 bis 13 Kinder) | Klassengröße wie in der Regelschule bis zu 28 Kinder |
Unterricht in der Regel von Sonderpädagogen | Unterricht in der Regel von Grundschullehrern und einige Stunden von Sonderpädagogen, die mit den Grundschullehrern zusammen arbeiten. |
Jedes Kind lernt in seinem Tempo bis es Lerninhalte vollkommen verstanden hat. | Jedes Kind lernt in seinem Tempo bis es Lerninhalte vollkommen verstanden hat. |
ILEB- Gespräche 2 Mal im Jahr (ILEB s.u.) | ILEB- Gespräche 2 Mal im Jahr (ILEB s.u.) |